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Das Erzbistum gibt bekannt


Das Erzbistum Paderborn hat mit Blick auf die Ausbreitung von SARS-CoV-2 (Corona-Virus) von Montag, 16. März, an und bis auf weiteres, die Absage aller öffentlichen Veranstaltungen verfügt: Die derzeit angeordneten oder empfohlenen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von SARS-CoV-2 (Corona-Virus) stellen einen schwerwiegenden Grund im Sinne des can 1248 § 2 CIC dar, der die Gläubigen kraft kirchlichen Rechts von der Verpflichtung zur Teilnahme an der Eucharistiefeier an Sonn- und kirchlichen Feiertagen (sog. "Sonntagspflicht", can.1248 CIC) entbindet. Den Gläubigen wird für diesen Fall das persönliche Gebet oder das Gebet in der Familie in besonderer Weise nahegelegt.

Zudem hat die Stadt Dortmund am Samstag, den 14. März folgenden Erlass im Amtsblatt der Stadt veröffentlicht: Sämtliche öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel sind grundsätzlich bis einschließlich 19.04.2020 untersagt. Ausgenommen hiervon sind solche Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseins-für- und -vorsorge unerlässlich sind. Soweit ansonsten zwingend notwendige Veranstaltungen erforderlich sein sollten, sind diese mit einer Frist von 14 Tagen vorher dem Ordnungsamt der Stadt Dortmund schriftlich anzuzeigen. Die Durchführung einer solchen öffentlichen Veranstaltung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund zulässig. Daher sind nunmehr sämtliche öffentliche Veranstaltungen zu untersagen, soweit keine der og. Ausnahmen vorliegen.

Am 17. März erhielten wir folgende Dienstanweisung von der Diözesanleitung:

  • Alle Gottesdienste entfallen bis einschließlich 19. April. Unter diesen besonderen Umständen müssen die Feiern zu den Kar- und Ostertagen entfallen. Unser Erzbischof wird das österliche Triduum für das Erzbistum unter Ausschluss der Öffentlichkeit feiern.

  • Pfarrer Schocke wird sonntags um 11.30 Uhr stellvertretend für alle Gläubigen und für alle Gläubigen unserer Pfarrei Hl. Dreikönige die Hl. Messe feiern.

  • Die Josephskirche öffnet täglich von 17.00 – 19.00 Uhr zum persönlichen Gebet!

  • Bis zum 19. April können weder Trauungen, Seelenämter noch Taufen durchgeführt werden.

  • Die Gemeindehäuser bleiben geschlossen.

  • Die Pfarrbüros sind für persönliche Kontakte geschlossen. Bei Anliegen stehen die Pfarrsekretärinnen zu den Öffnungszeiten telefonisch zur Verfügung.

Über weitere Entwicklungen informieren wir Sie zeitnah!

Pfarrer Ansgar Schocke

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