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Vollständiger Ablass

Der Heilige Stuhl hat ein Dekret veröffentlicht, mit dem ein vollkommener Ablass in dieser Zeit der Corona-Pandemie verkündet wird.

Der vollkommene Ablass wird allen an Covid-19 erkrankten Gläubigen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im medizinischen Dienst, ihren Angehörigen und all jenen gewährt, die sich – auch im Gebet – um sie sorgen.

Zur Gewinnung des Ablasses ist es nötig, sich geistlich mit Hilfe der Kommunikationsmittel mit der Feier einer hl. Messe, dem Gebet des Rosenkranzes oder Kreuzwegs oder anderen frommen Formen der Verehrung zu verbinden. Zumindest ist das Glaubensbekenntnis und das Vaterunser zu beten sowie die selige Jungfrau Maria anzurufen und diese Prüfung im Geist des Glaubens an Gott und der Liebe zum Nächsten zu tragen. Zudem ist zumindest der Wille erforderlich, die üblichen Bedingungen (sakramentale Beichte, Empfang der Eucharistie und Gebet in der Meinung des Hl. Vaters) zu erfüllen.

Auch Gläubige, die beim Besuch des Altarsakraments, bei der eucharistischen Anbetung, beim Lesen in der Heiligen Schrift (wenigstens eine halbe Stunde) oder beim Gebet des Rosenkranzes, Kreuzwegs oder Barmherzigkeitsrosenkranzes Gott um das Ende der Epidemie anflehen oder für Erkrankte bzw. bereits an der Krankheit Verstorbene beten, können den Ablass zu den gleichen Bedingungen gewinnen.

Des Weiteren wird der vollkommene Ablass einem Gläubigen zum Zeitpunkt des Todes gewährt, der weder die Krankensalbung, noch das Viatikum empfangen konnte, sofern er recht disponiert und im Laufe seines Lebens für gewöhnlich gebetet hat. In diesem Fall werden die drei üblichen Bedingungen durch die Kirche erfüllt.

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