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Einladung zur Kirchenvorstandswahl

Es hat keine Einsprüche gegen die ausgelegene Wählerliste gegeben. Damit ist die vorliegende Wählerliste anerkannt und gültig.

Zudem hat es keine weiteren Ergänzungsvorschläge von Kandidaten für die Kirchenvorstandswahl am 12./13. März 2016 gegeben. Damit gilt die aushängende Vorschlagsliste.

Hiermit wird gemäß Art. 9 der Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände im Erzbistum Paderborn in der Fassung vom 11.06.1976, zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.02.2012 (KA 2012, Stück 3, Nr. 36, S. 37 ff) zur Wahl der Kirchenvorstände für die Wahlperiode 2015-2021 für Samstag/Sonntag, den 12./13. März 2016 eingeladen.

Die Wahlhandlung wird stattfinden

am Samstag, den 12. März 2016 von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr

am Sonntag, den 13. März 2016 von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr

in der Pfarrkirche St. Joseph, Münsterstr., statt.

Alle, die nicht persönlich zur Wahl erscheinen können, haben die Möglichkeit der Briefwahl. Die Briefwahl kann in den drei Pfarrbüros vom 26. Februar 2016 bis 9. März 2016 beantragt werden. Zudem hat der Vermögensverwaltungsrat besprochen, dass nach den Gottesdiensten am 27./28. Februar und nach den Gottesdiensten am 05./06. März die Briefwahl beantragt werden kann. Die Briefwahlunterlagen (Briefwahlschein, Briefwahlumschlag, Stimmzettel, amtlicher Wahlumschlag) werden dann zugesendet.

Wahlberechtigt sind gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24.07.1924 (Preußische Gesetzessammlung Seite 585) – Vermögensverwaltungsgesetz (VVG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.06.2003 (GV:NW: Seite 313) alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die am Wahltage 18 Jahre alt sind und seit einem Jahr in der politischen Gemeinde wohnen, in der die Kirchengemeinde liegt und die in der vom Kirchenvorstand geprüften Wählerliste festgestellt worden sind.

Es sind bei dieser Wahl 16 Kirchenvorsteher zu wählen. Ungültig sind Stimmzettel, auf denen mehr Namen gekennzeichnet als Personen zu wählen sind (Art. 16 Abs. 5e der Wahlordnung).

Dortmund, den 26. Februar 2016 Der Wahlausschuss

Pfarrer Ansgar Schocke

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